Treuhänderschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen

Als Treuhänder sorgt die HST für die verantwortungsvolle Führung der Stiftung sowie für die Erledigung aller Aufgaben, die bei einer Stiftung anfallen. Ganz wesentlich ist zum einen die bestmögliche Erfüllung der Stiftungszwecke gemäß der Satzung beziehungsweise dem Willen der Stifter:innen. Wir setzen unsere Expertise bei der Umsetzung der Förderbeschlüsse oder bei der Entwicklung neuer Projekte ein. Zum anderen ist die Anlage des Stiftungsvermögens zentral. Dazu werden Finanzdienstleister ausgewählt, die die Gewähr bieten, dass mit hoher Qualität eine ausgewogene Anlage hinsichtlich Sicherheit und Rendite vorgenommen wird.

Die HST gibt das Versprechen ab, dass alle Dienstleistungen vertrauensvoll und sorgfältig erledigt werden verbunden mit einer sehr langfristigen Perspektive.

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