Stiftung und Unternehmen

Eine Stiftung ist in der Lage, eine Unternehmensnachfolge anzutreten. Prinzipiell gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

  • Eine Stiftung betreibt ein Unternehmen, ist also selbst unternehmerisch tätig, z.B. in der Rechtsform Stiftung & Co. KG. Wir sprechen von einer Unternehmensträgerstiftung.
  • Eine Stiftung hält ein Unternehmen, ist also Gesellschafterin einer GmbH oder Aktionärin einer AG, zu erheblichen Anteilen oder zu 100%. Wir sprechen von einer Beteiligungsträgerstiftung.

Stifter:innen/Unternehmer:innen können über die Gestaltung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages sehr weitgehend bestimmen, wie das Zusammenwirken von Stiftung und Unternehmen ausgestaltet sein soll. Die gute Balance zwischen Flexibilität und unveränderbarer Festlegung sollte dabei gefunden werden.

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