Rechtsfähige Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung, ob gemeinnützig oder privatnützig, erfährt ihre Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht.

Sie ist eine juristische Person, die am Rechts- und Alltagsverkehr teilnimmt und dabei von ihrem Vorstand vertreten wird.

Da die Stiftung auf ewige Dauer angelegt ist, muss sich der Vorstand in seiner Zusammensetzung immer wieder erneuern. Entweder ist ein Aufsichtsgremium mit dieser Aufgabe betraut oder der Vorstand erneuert sich auf dem Wege, dass bei einem ausscheidenden Mitglied die übrigen Mitglieder eine Neuwahl vornehmen. So wird Kontinuität gewährleistet.

Die rechtsfähige Stiftung kennt keine Eigentümer:innen, sie gehört sich selbst.

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