Führung einer Stiftung

Nach der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung hat der Stiftungsvorstand der Stiftung den laufenden Betrieb zu organisieren und sicherzustellen.

Das Vermögen muss stiftungsgerecht angelegt werden, Förderzwecke sind festzulegen und umzusetzen, die Finanzmittel müssen kontrolliert und gesteuert werden, Buchhaltung muss vorgenommen werden, ein Jahresabschluss ist zu erstellen, der Stiftungsaufsicht muss berichtet werden, Steuererklärungen sind einzureichen, Gremiensitzungen sind einzuberufen, abzuhalten und zu protokollieren, Gremien sind personell zu erneuern, Öffentlichkeitsarbeit kann intensiv betrieben werden, Fundraising kann eine ertragreiche Aufgabe sein, etc.

Der Stiftungsvorstand kann alle Pflichtaufgaben und alle denkbaren zusätzliche Aufgaben auf einen Dienstleister wie die HST übertragen. Er bleibt in der Verpflichtung der Führung der Stiftung und der Kontrolle der erbrachten Dienstleistungen. Aber er kann sich sehr weitgehend von den meisten Aufgaben entlasten und gleichzeitig hohe Qualität gewährleisten.

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